Allgemeine Geschäftsbedingungen

SONIC Veranstaltungstechnik Pröll GmbH

Stand: 22. September 2026

Zu den Rücktrittsunterlagen für Privatkunden

Für Gerätevermietung, Veranstaltungstechnik, Planung und Fixinstallationen

1 Vertragspartner und Geltungsbereich

Wir sind die SONIC Veranstaltungstechnik Pröll GmbH, Johann-Georg-Hartwagner-Straße 21, 4910 Ried im Innkreis, Österreich, Firmenbuchnummer 595608w, UID ATU78893734. Sie erreichen uns unter office@sonic-vt.at und +43 660 2120933.

Diese Bedingungen regeln unsere Gerätevermietung, technische Planung sowie den Aufbau, die Betreuung und den Abbau von Veranstaltungstechnik. Dazu zählen Ton, Licht, Medien- und Bühnentechnik sowie vereinbarte Beschallungskonzepte, Seminarraumtechnik, Fixinstallationen und damit verbundene Warenlieferungen.

Sie gelten, wenn wir ihre Einbeziehung vor Vertragsabschluss vereinbaren und Ihnen Gelegenheit geben, sie zu lesen und zu speichern. Maßgeblich ist die dabei bereitgestellte Fassung. Individuell getroffene Vereinbarungen haben Vorrang.

Die Bedingungen richten sich an Unternehmer und Verbraucher im Sinn des österreichischen Konsumentenschutzgesetzes. Bestimmungen, die ausdrücklich nur Unternehmer betreffen, gelten nicht für Verbraucher. Auch bei Vereinen richtet sich die Einordnung nach dem konkreten Geschäft.

2 Angebot und Beauftragung

Unser Angebot beschreibt den Leistungsumfang, die vorgesehenen Termine und den Preis oder dessen Berechnung. Eine unverbindliche Anfrage oder Terminoption ist noch keine Buchung. Ob und wie lange ein Angebot bindend ist, steht im Angebot.

Ein Vertrag kommt durch die Annahme eines verbindlichen Angebots oder durch unsere Annahme Ihres Auftrags zustande. Wir halten die vereinbarten Leistungen möglichst per E-Mail fest. Abweichungen in einer Auftragsbestätigung werden nur mit Ihrer Zustimmung Vertragsinhalt. Schweigen gilt nicht als Zustimmung; wirksame mündliche Individualvereinbarungen bleiben gültig.

Planungen oder Kostenvoranschläge sind nur dann gesondert zu bezahlen, wenn wir Sie vorher über das Entgelt informiert haben und dies vereinbart wurde.

3 Leistungsumfang und Änderungen

Equipment, Personal, Einsatzzeiten und Leistungsgrenzen ergeben sich aus dem Auftrag. Transport, Auf- und Abbau, Bedienpersonal, Proben, zusätzliche Beschallungsbereiche sowie Reservegeräte gehören nur zum Auftrag, wenn sie darin vorgesehen sind. Bei einer reinen Gerätevermietung übernehmen Sie die Bedienung mit entsprechend geeigneten Personen.

Wir dürfen fachlich geeignete Partner zur Ausführung einsetzen und bleiben für unsere vertraglichen Pflichten verantwortlich. Die Leitung unseres Personals liegt bei uns. Eine gesonderte Personalüberlassung wird durch diese Bedingungen nicht vereinbart.

Zusätzliche Leistungen und Änderungen stimmen wir einschließlich ihrer Auswirkungen auf Preis und Termine mit Ihnen ab. Zusatzaufträge darf die von Ihnen dafür bevollmächtigte Person erteilen. Unaufschiebbare Maßnahmen zur Abwehr einer unmittelbaren Gefahr dürfen wir sofort treffen; über Anlass, Umfang und etwaige Kosten informieren wir Sie unverzüglich. Ein Kostenersatz richtet sich insoweit nach den gesetzlichen Voraussetzungen.

Vereinbarte Funktionen, Kompatibilität und ausdrücklich zugesagte Geräte bleiben maßgeblich. Ein abweichendes Gerätemodell setzen wir mit Ihrer Zustimmung ein.

4 Preise und Zahlung

Es gelten die vereinbarten Preise. Angebote an Verbraucher nennen Gesamtpreise einschließlich Umsatzsteuer und vorhersehbarer Nebenkosten. Bei Unternehmerangeboten weisen wir aus, ob Nettopreise zuzüglich Umsatzsteuer gemeint sind. Variable Kosten wie Fahrtstrecken, Personalstunden oder Verbrauchsmaterial werden mit ihrer Berechnungsgrundlage vereinbart.

Sofern kein anderer Zahlungstermin vereinbart ist, sind Rechnungen innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang und Erbringung der jeweils abgerechneten Leistung ohne Skonto zu bezahlen. Anzahlungen, Teilzahlungen, Vorauskasse oder eine Kaution vereinbaren wir vor Vertragsabschluss nach Höhe, Zweck und Fälligkeit. Eine Anzahlung wird auf den Gesamtpreis angerechnet.

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Weitere Betreibungskosten verlangen wir nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen und im notwendigen, angemessenen Umfang. Gesetzliche Rechte zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung werden durch diese Bedingungen nicht eingeschränkt.

5 Vorbereitung und Zusammenarbeit vor Ort

Bitte übermitteln Sie uns rechtzeitig die für den Auftrag erforderlichen Angaben: Veranstaltungsort, Ablauf, Besucherzahl, Spielzeiten, technische Anforderungen der Mitwirkenden sowie bekannte Einschränkungen der Location. Wir teilen Ihnen mit, welche Angaben und Unterlagen wir bis wann benötigen.

Sie sorgen für die vereinbarten Zugänge, Ladezonen, Stellflächen und Aufbauzeiten sowie für die im Angebot beschriebenen bauseitigen Anschlüsse. Tragewege, Stiegen, fehlende Aufzüge und Zufahrtsbeschränkungen sind vor der Kalkulation mitzuteilen. Erforderliche Genehmigungen, Publikumssicherheit und Rechte an Veranstaltungsinhalten liegen bei Ihnen als Veranstalter, soweit wir diese Aufgaben nicht ausdrücklich übernehmen. Unsere eigenen gesetzlichen Prüf-, Warn- und Sicherheitsverpflichtungen bleiben bestehen.

Wartezeiten oder Mehraufwand aufgrund einer von Ihnen zu vertretenden fehlenden Mitwirkung dokumentieren wir und informieren Sie über die Folgen. Eine Vergütung richtet sich nach der vereinbarten Berechnungsgrundlage und den gesetzlichen Voraussetzungen. Verpflegung, Nächtigung und Reisekosten unseres Teams vereinbaren wir im Angebot.

6 Stromversorgung und technischer Betrieb

Die von Ihnen bereitgestellte Stromversorgung muss den vorab mitgeteilten Anforderungen an Anschlussart, Leistung und Schutzmaßnahmen entsprechen. Arbeiten an Elektroanlagen dürfen nur entsprechend befugte Personen durchführen. Technische Anschlüsse und Signalwege werden mit unserer zuständigen Fachkraft abgestimmt.

Sicherungen, Limiter, Schutzabdeckungen und andere Sicherheitseinrichtungen dürfen nicht eigenmächtig verändert oder außer Betrieb gesetzt werden. Behördliche Lautstärkegrenzen und Vorgaben zum Betrieb sind einzuhalten. Anforderungen an Notstrom, Internet, Aufzeichnung oder redundante Systeme legen wir bei der Planung ausdrücklich fest.

Ergibt sich eine konkrete Gefährdung von Personen oder Material, dürfen wir den betroffenen Betrieb im erforderlichen Umfang unterbrechen. Wir informieren Ihre verantwortliche Ansprechperson und stimmen die sichere Fortsetzung ab. Die Unterbrechung allein führt weder zu einem pauschalen Haftungsausschluss noch automatisch zu einem Anspruch auf das gesamte Entgelt.

7 Wetter und Bühnenbau

Für Einsätze im Freien legen wir vorab fest, wer Wetterschutz, geeignete Standflächen, Ballastierung und gegebenenfalls Bewachung bereitstellt. Bühnen, Regieplätze und elektrische Geräte benötigen einen zum jeweiligen Einsatz passenden Schutz. Eine Überdachung allein macht einen Aufbau nicht bei jeder Wetterlage sicher.

Tragfähigkeiten, zulässige Windlasten, Anschlagpunkte und Lastgrenzen richten sich nach Planung, Herstellerangaben und erforderlichen Nachweisen. Zusätzliche Banner, Dekorationen oder Lasten dürfen erst nach fachlicher Freigabe angebracht werden. Die Zuständigkeit für Bewilligungen, Statiknachweise und erforderliche Abnahmen wird im Auftrag festgelegt.

Bei Gewitter, Sturm, Überflutungsgefahr oder anderen konkreten Gefahren kann eine Sicherung, Räumung oder Demontage erforderlich sein. Für die von uns ausgeführten Arbeiten tragen wir weiterhin die fachliche Verantwortung. Die Folgen einer Veranstaltungsabsage oder Unterbrechung beurteilen sich nach den Punkten 11 und 12.

8 Übergabe und Nutzung von Mietgeräten

Abholort, Rückgabeort und Mietbeginn sowie Mietende einschließlich Uhrzeit werden vereinbart. Für Selbstabholungen verwenden wir den im Auftrag genannten Standort; regelmäßig ist dies unser Lager in Ponneredt 2, 4912 Neuhofen im Innkreis. Eine Verlängerung stimmen Sie bitte vor Ablauf der Mietzeit mit uns ab.

Bei der Übergabe halten wir Geräte, Zubehör und erkennbare Vorschäden fest. Bitte melden Sie fehlende Teile oder Funktionsprobleme möglichst sofort, damit wir helfen können. Eine Unterschrift auf dem Lieferschein bestätigt nicht den Verzicht auf Ansprüche wegen verborgener Mängel.

Nutzen Sie das Equipment nur für den vereinbarten Zweck und entsprechend der Einweisung. Schützen Sie es vor Feuchtigkeit, Verschmutzung, Überlastung und unbefugtem Zugriff. Beim von Ihnen organisierten Transport sind geeignete Fahrzeuge, Verpackung und Ladungssicherung erforderlich. Wartungen oder Reparaturen stimmen Sie mit uns ab; notwendige Sofortmaßnahmen zur Gefahrenabwehr bleiben möglich.

Weitervermietung und Einsätze an einem anderen Ort bedürfen unserer Zustimmung. Für gewerbliche Vermietpartner kann diese Zustimmung bereits im Angebot für das konkrete Projekt erteilt werden. Eigentumskennzeichnungen dürfen nicht entfernt werden. Zugriffe Dritter auf unsere Geräte sind uns umgehend zu melden.

9 Rückgabe und Reinigung

Zurückzugeben sind sämtliche Geräte und Zubehörteile in den übergebenen Transportbehältern, geordnet und frei von außergewöhnlichen Verschmutzungen. Normale Gebrauchsspuren sind keine Beschädigung. Bitte melden Sie auch feuchte, defekte oder während des Einsatzes ausgefallene Geräte.

Zusätzliche Reinigung nach ungewöhnlicher Verschmutzung berechnen wir nach dem erforderlichen, dokumentierten Aufwand auf Basis des vorher vereinbarten Stundensatzes und der angefallenen Materialkosten. Eine pauschale prozentuale Reinigungsgebühr wird nicht erhoben.

Bei einer von Ihnen zu vertretenden verspäteten Rückgabe berechnen wir für die zusätzliche Vorenthaltung ein zeitanteiliges Entgelt auf Grundlage der vereinbarten Gerätemiete. Weitergehende nachgewiesene Schäden beurteilen sich nach den gesetzlichen Vorschriften; denselben Nachteil berechnen wir nicht doppelt. Verzögerungen einer von uns geschuldeten Abholung, die wir zu vertreten haben, verlängern Ihre Zahlungspflicht nicht.

Wir prüfen die Rückgabe zeitnah. Die bloße Entgegennahme ersetzt keine vollständige Funktionskontrolle; konkrete Beanstandungen teilen wir Ihnen nach Feststellung nachvollziehbar mit.

10 Beschädigung, Verlust und Versicherung

Für von Ihnen verschuldete Beschädigungen oder Verluste und für Personen, deren Verhalten Ihnen gesetzlich zuzurechnen ist, haften Sie nach den gesetzlichen Bestimmungen. Eine verschuldensunabhängige Haftung für jedes Verhalten des Publikums, jeden Diebstahl oder jedes Wetterereignis wird nicht vereinbart.

Bei einem Schaden ermitteln wir den erforderlichen Reparaturaufwand oder den tatsächlich ersatzfähigen Wiederbeschaffungsaufwand unter Berücksichtigung von Alter, Zustand und gesetzlichen Wertanrechnungen. Der Neupreis wird nicht automatisch verrechnet. Normaler Verschleiß geht nicht zu Ihren Lasten.

Bitte melden Sie Schäden und Verluste unverzüglich; bei einem Diebstahl ist auch die Polizei zu verständigen. Eine Verpflichtung zum Abschluss einer bestimmten Versicherung besteht nur, wenn Umfang und Nachweis vor Vertragsabschluss gesondert vereinbart wurden. Die Miete allein enthält keine Zusage eines Versicherungsschutzes.

11 Absage, Terminänderung und vorzeitige Beendigung

Bitte teilen Sie Absagen oder Terminänderungen möglichst früh mit. Ein Ersatztermin erfordert eine neue Abstimmung über Verfügbarkeit, Leistungen und Kosten. Bereits geleistete Zahlungen werden in der Abrechnung berücksichtigt.

Sagen Sie einen Werkauftrag aus Ihrem Verantwortungsbereich ab, obwohl wir zur Leistung bereit sind, richtet sich unser Entgeltanspruch nach § 1168 ABGB. Vom vereinbarten Entgelt ziehen wir ersparte Aufwendungen, anderweitigen Erwerb und absichtlich unterlassenen anderweitigen Erwerb ab. Bei Verbrauchern erfüllen wir auch die Informationspflicht nach § 27a KSchG.

Bei reiner Gerätevermietung beurteilt sich eine Verhinderung auf Ihrer Seite nach § 1107 ABGB. Ersparte Aufwendungen und Vorteile aus anderweitiger Vermietung werden angerechnet. Wir legen die Berechnung offen. Bereits angefallene Personal- oder Fremdmietkosten werden nicht zusätzlich zu einem Anspruch verrechnet, in dem sie schon enthalten sind.

Gesetzliche Rücktrittsrechte, insbesondere von Verbrauchern, sowie Rechte bei Leistungsstörungen bleiben unberührt. Es wird keine zusätzliche pauschale Stornogebühr vereinbart. Eine Auflösung aus wichtigem Grund richtet sich nach dem Gesetz; soweit erforderlich, geht ihr eine angemessene Frist zur Behebung der Vertragsverletzung voraus.

12 Außergewöhnliche Ereignisse

Können Leistungen wegen eines außergewöhnlichen, auch bei angemessener Vorsorge nicht vermeidbaren Ereignisses nicht wie vereinbart erbracht werden, informieren sich beide Seiten unverzüglich. Wir prüfen gemeinsam, ob eine sichere Anpassung oder ein Ersatztermin möglich ist.

Ob Entgelt entfällt, zu mindern ist oder für bereits erbrachte oder bereitgehaltene Leistungen geschuldet bleibt, richtet sich nach dem betroffenen Vertrag und der gesetzlichen Risikoverteilung. Die Bezeichnung als höhere Gewalt löst keine automatische Zahlung von 100 Prozent aus. Anzahlungen werden entsprechend abgerechnet; ein nicht geschuldeter Überschuss wird zurückgezahlt.

13 Planung, Fixinstallationen und Warenlieferungen

Für Beschallungskonzepte, Seminarraumtechnik und Fixinstallationen legen wir die Anforderungen und Schnittstellen gemeinsam fest. Zu klären sind insbesondere Raumverhältnisse, vorhandene Elektro- und Netzwerkanlagen, Bedienung, Leistungsziele und bauseitige Arbeiten. Zusätzliche Programmierung, Wartung oder Schulung ist gesondert zu vereinbaren, sofern sie nicht zum Auftrag gehört.

Bei absehbaren erheblichen Überschreitungen eines unverbindlichen Kostenvoranschlags informieren wir Sie unverzüglich und beachten die gesetzlichen Rechte nach § 1170a ABGB. Gegenüber Verbrauchern gilt ein dem Vertrag zugrunde gelegter Kostenvoranschlag als verbindlich, sofern wir seine Unverbindlichkeit nicht ausdrücklich erklärt haben (§ 5 KSchG). Ein vereinbarter Fixpreis wird nicht einseitig angehoben.

Fertigstellung, Funktionsprüfung, dokumentierte Restarbeiten und die Übergabe vereinbarter Unterlagen werden gemeinsam festgehalten. Die bloße Nutzung der Anlage gilt nicht automatisch als vorbehaltlose Abnahme. Gesetzliche Gewährleistungs- und gegebenenfalls Aktualisierungspflichten werden nicht durch eine fehlende Wartungsvereinbarung aufgehoben.

Verkaufte, rechtlich selbständig bleibende Geräte bleiben bis zur Bezahlung ihres Kaufpreises unser Eigentum. Ein Recht zum eigenmächtigen Betreten Ihrer Räume oder zum Ausbau gegen Ihren Willen wird damit nicht eingeräumt. Lieferung, Montage und Transport werden im Angebot vereinbart; gesetzliche Schutzregeln zum Gefahrübergang bei Verbrauchern bleiben bestehen.

14 Störungen, Gewährleistung und Haftung

Melden Sie technische Störungen während einer Veranstaltung unmittelbar an unsere zuständige Fachkraft oder telefonisch an uns. Soweit erforderlich und möglich, erhalten wir Gelegenheit zur raschen Behebung oder zur Bereitstellung einer geeigneten Ersatzlösung. Ein für den Veranstaltungserfolg wesentlicher Fixtermin wird dabei berücksichtigt.

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Bei ohne Ihr Verschulden unbrauchbaren Mietgeräten bleiben insbesondere die gesetzlichen Rechte auf Mietzinsminderung erhalten. Verbrauchern wird keine zusätzliche Untersuchungs- oder Rügepflicht auferlegt, deren Versäumung ihre gesetzlichen Ansprüche beseitigt. Für Unternehmer bleiben gesetzliche Untersuchungs- und Rügepflichten in ihrem jeweiligen Anwendungsbereich bestehen.

Für Schäden haften wir nach den gesetzlichen Vorschriften. Eine pauschale Begrenzung auf den Auftragswert oder der Ausschluss sämtlicher Ausfallschäden wird nicht vereinbart. Das gilt auch für Personen, deren Verhalten uns gesetzlich zuzurechnen ist. Ein Mitverschulden und die zumutbare Schadensminderung werden nach dem Gesetz berücksichtigt.

15 Unterlagen, Inhalte und Vertraulichkeit

Für von Ihnen bereitgestellte Musik, Bilder, Videos, Software und Präsentationen klären Sie die für den beauftragten Einsatz erforderlichen Rechte. Für von uns beigesteuerte Inhalte liegt diese Aufgabe bei uns. Zuständigkeiten für AKM-Meldungen und weitere veranstaltungsbezogene Nutzungsrechte halten wir bei Bedarf im Auftrag fest.

An unseren schutzfähigen Plänen, Visualisierungen und Konzepten bleiben die bestehenden Rechte vorbehalten. Mit Bezahlung erhalten Sie die für den vereinbarten Projektzweck erforderlichen Nutzungsrechte. Die Weitergabe an daran beteiligte Planer oder ausführende Unternehmen ist in diesem Umfang zulässig. Weitere Nutzungsrechte sowie die Herausgabe bearbeitbarer Quelldateien werden gesondert vereinbart.

Vertrauliche Projektinformationen behandeln beide Seiten vertraulich. Eine Veröffentlichung Ihrer Veranstaltung, Ihres Logos oder von Personenaufnahmen als Referenz wird gesondert abgestimmt. Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie unter https://sonic-vt.at/datenschutz/.

16 Rücktrittsrechte von Verbrauchern

Bei im Fernabsatz oder außerhalb unserer Geschäftsräume geschlossenen Verbraucherverträgen können gesetzliche Rücktrittsrechte nach dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz bestehen. Die einschlägige Rücktrittsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular stellen wir gesondert bereit.

Ein bestimmter Veranstaltungstermin bedeutet nicht bei jedem Technikauftrag automatisch, dass ein Rücktrittsrecht ausgeschlossen ist. Eine gesetzliche Ausnahme wird nur bei Vorliegen ihrer Voraussetzungen angewendet und vor Vertragsabschluss erläutert.

Soll eine Dienstleistung während einer noch laufenden Rücktrittsfrist beginnen, holen wir das dafür erforderliche ausdrückliche Verlangen gesondert ein. Die Zustimmung zu diesen AGB ersetzt diese Erklärung nicht. Gesetzliche Rücktritte unterliegen nicht den Abrechnungsregeln einer freiwilligen Absage nach Punkt 11.

17 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern bleibt der Schutz zwingender Bestimmungen jenes Rechts erhalten, das ohne diese Rechtswahl anzuwenden wäre. Das gilt auch für Verbraucherverträge mit Bezug zu anderen Staaten.

Für Verträge mit Unternehmern wird das sachlich zuständige Gericht in Ried im Innkreis vereinbart. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände; diese werden durch die vorstehende Vereinbarung nicht eingeschränkt.

Wird eine Bestimmung nicht Vertragsbestandteil oder ist sie unwirksam, richten sich die Folgen nach dem Gesetz. Eine unwirksame Klausel wird nicht automatisch auf den gerade noch zulässigen Inhalt reduziert.

Rücktrittsunterlagen für Privatkunden

Rücktrittsbelehrung und Formulare als PDF herunterladen (6 Seiten, 55 KB)

Rücktrittsbelehrung für Privatkunden

SONIC Veranstaltungstechnik Pröll GmbH | Stand: 22. September 2026

A. Dienstleistungen und reine Gerätemiete

Diese Belehrung betrifft Verbraucher bei Fernabsatzverträgen und außerhalb unserer Geschäftsräume geschlossenen Verträgen, soweit das FAGG anwendbar ist und ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht. Rücktritt und Widerruf bezeichnen hier dasselbe Recht. Für Warenkäufe, auch mit einer vereinbarten Montage, beachten Sie Teil B.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (SONIC Veranstaltungstechnik Pröll GmbH, Johann-Georg-Hartwagner-Straße 21, 4910 Ried im Innkreis, Österreich; Telefon: +43 660 2120933; E-Mail: office@sonic-vt.at) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist.

Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Ergänzungen zu Dienstleistungen und Miete

Beginn während der Rücktrittsfrist

Eine anteilige Zahlung für bereits erbrachte Leistungen setzt insbesondere voraus, dass Sie den vorzeitigen Beginn ausdrücklich verlangt haben und wir Sie ordnungsgemäß über Ihr Rücktrittsrecht und die anteilige Zahlungspflicht informiert haben. Bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ist das Verlangen auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären.

Bei einer entgeltlichen Dienstleistung erlischt das Rücktrittsrecht erst nach vollständiger Leistungserbringung, wenn Sie dem vorzeitigen Beginn zuvor ausdrücklich zugestimmt und bestätigt haben, dass Sie den Verlust des Rücktrittsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung zur Kenntnis genommen haben. Eine bloße Geräteübergabe beendet einen noch laufenden Mietvertrag nicht vollständig.

Das gesonderte Erklärungsblatt am Ende dieser Unterlagen ist freiwillig. Die Zustimmung zu unseren AGB oder der Erhalt dieser Unterlagen ersetzt diese Erklärung nicht.

Bereits überlassene Mietgeräte

Im Rücktrittsfall sind bereits überlassene Mietgeräte mit dem Zubehör zurückzugeben. Bitte stimmen Sie die Rückgabe oder eine vertraglich vorgesehene Abholung zeitnah mit uns ab. Die Wirksamkeit Ihres Rücktritts hängt nicht von unserer vorherigen Zustimmung oder einer solchen Abstimmung ab.

Termine und gesetzliche Ausnahmen

Ein vereinbarter Veranstaltungstermin schließt das Rücktrittsrecht bei Technikaufträgen nicht automatisch aus. Die gesetzliche Ausnahme für bestimmte termingebundene Freizeitdienstleistungen wird nur angewendet, wenn der konkrete Vertrag ihre Voraussetzungen erfüllt; darüber informieren wir Sie vor Vertragsabschluss. Gesetzliche Rechte bei Mängeln oder sonstigen Leistungsstörungen bleiben unberührt.

Kontakt für Ihren Rücktritt

SONIC Veranstaltungstechnik Pröll GmbH, Johann-Georg-Hartwagner-Straße 21, 4910 Ried im Innkreis, Österreich; Telefon: +43 660 2120933; E-Mail: office@sonic-vt.at

B. Rücktrittsbelehrung für Warenkäufe

Für Verbraucher bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen im Anwendungsbereich des FAGG. Dieser Abschnitt betrifft auch Kaufverträge, die zusätzlich eine Montage umfassen.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage. Bei einer Warenlieferung beginnt sie an dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Ware in Besitz genommen haben bzw. hat. Bei mehreren Waren einer einheitlichen Bestellung, die getrennt geliefert werden, ist der Erhalt der letzten Ware maßgeblich. Bei einer Ware in mehreren Teilsendungen oder Stücken ist der Erhalt der letzten Teilsendung oder des letzten Stücks maßgeblich.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (SONIC Veranstaltungstechnik Pröll GmbH, Johann-Georg-Hartwagner-Straße 21, 4910 Ried im Innkreis, Österreich; Telefon: +43 660 2120933; E-Mail: office@sonic-vt.at) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist.

Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Dies gilt nicht, wenn wir angeboten haben, die Waren selbst abzuholen.

Rückgabe gekaufter Waren

Frist und Rückgabeadresse

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an SONIC Veranstaltungstechnik Pröll GmbH, Johann-Georg-Hartwagner-Straße 21, 4910 Ried im Innkreis, Österreich, zurückzusenden oder zu übergeben, sofern wir nicht eine Abholung angeboten haben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.

Rücksendekosten

Bei Waren, die normal mit der Post zurückgesandt werden können, tragen Sie die unmittelbaren Kosten der Rücksendung, sofern Sie vor Vertragsabschluss über diese Kostentragung informiert wurden. Bei nicht auf dem normalen Postweg versendbaren Waren teilen wir Ihnen vor Vertragsabschluss im Angebot die konkreten Rücksendekosten oder, soweit eine genaue Berechnung nicht möglich ist, deren Höchstschätzung mit. Ohne die gesetzlich erforderliche Information tragen wir diese Kosten.

Bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen holen wir Waren auf unsere Kosten ab, wenn diese zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zu Ihrer Wohnung geliefert wurden und aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht normal mit der Post zurückgesandt werden können.

Wertverlust

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist. Die gesetzlichen Voraussetzungen, insbesondere eine ordnungsgemäße Rücktrittsbelehrung, bleiben maßgeblich.

Individuell angefertigte Waren

Bei Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind, besteht nach § 18 Abs. 1 Z 3 FAGG kein Rücktrittsrecht. Darüber informieren wir Sie vor Vertragsabschluss, wenn diese Ausnahme auf die konkret bestellte Ware zutrifft. Die Auswahl gewöhnlicher Standardgeräte oder eine Fixinstallation führt nicht automatisch zu dieser Ausnahme.

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück)

An SONIC Veranstaltungstechnik Pröll GmbH, Johann-Georg-Hartwagner-Straße 21, 4910 Ried im Innkreis, Österreich, office@sonic-vt.at:

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

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________________

Bestellt am (*)/erhalten am (*)

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Name des/der Verbraucher(s)

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Anschrift des/der Verbraucher(s)

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Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

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Datum

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(*) Unzutreffendes streichen.

Gesonderte Erklärung zum vorzeitigen Leistungsbeginn

Für Dienstleistungen und reine Gerätemiete. Dieses Blatt erklärt keinen Rücktritt. Bitte nur verwenden, wenn die Leistung vor Ablauf der Rücktrittsfrist beginnen soll.

Name: ________________

Auftrag / Leistung: ________________

Gewünschter Leistungsbeginn: ________________

Bitte jede Erklärung gesondert auswählen

☐ Ich verlange ausdrücklich und stimme zu, dass SONIC Veranstaltungstechnik Pröll GmbH mit der oben bezeichneten Leistung bereits vor Ablauf meiner vierzehntägigen Rücktrittsfrist beginnt.

☐ Ich bestätige, dass ich zur Kenntnis genommen habe: Bei vollständiger Vertragserfüllung durch SONIC Veranstaltungstechnik Pröll GmbH verliere ich mein Rücktrittsrecht, wenn die Leistung mit meiner vorherigen ausdrücklichen Zustimmung vor Ablauf der Rücktrittsfrist begonnen wurde.

Information zur anteiligen Vergütung

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Diese Zahlungspflicht besteht nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen, insbesondere nach ordnungsgemäßer Information und Ihrem ausdrücklichen Verlangen zum vorzeitigen Beginn. Bis zur vollständigen Leistungserbringung bleibt Ihr Rücktrittsrecht grundsätzlich bestehen. Bei einer laufenden Gerätemiete reicht die Übergabe der Geräte allein nicht für den Verlust des Rücktrittsrechts.

Ort, Datum: ________________

Unterschrift: ________________

Bitte übermitteln Sie dieses Blatt an office@sonic-vt.at oder an die oben genannte Firmenanschrift. Die beiden Erklärungen können auch gesondert und eindeutig per E-Mail abgegeben werden. Eine Erklärung wird nicht durch vorangekreuzte Felder oder die bloße Zustimmung zu AGB ersetzt.